AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen gelten für alle Unternehmen (nachfolgend “Auftragnehmer”), die über das Onlineformular eine Zusammenarbeit mit YEZPROFIT (nachfolgend „YEZPROFIT“, „YP“, „Vermittler“) initiieren.
Präambel: YEZPROFIT vermittelt dem Auftragnehmer Dienstleistungsaufträge (z.B. Reinigungsaufträge) von Unternehmen (Auftraggeber), die auf der Suche nach Dienstleistungen sind. Ziel dieser Vereinbarung ist die rechtliche Absicherung der Vermittlungsleistung, die Festlegung der Provision sowie die Regelung der weiteren Zusammenarbeit.
1. Gegenstand der Vereinbarung
1.1 YEZPROFIT vermittelt dem Auftragnehmer Auftraggeberkontakte mit dem Ziel, Dienstleistungen durch den Auftragnehmer ausführen zu lassen.
1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Erhalt der Kontaktdaten des Auftraggebers durch YEZPROFIT, einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin (auch „Kennenlernen“) beim Auftraggeber wahrzunehmen. Dabei verschafft sich der Auftragnehmer einen Überblick über den konkreten Bedarf.
2. Provision und Zahlungsmodalitäten
2.1 Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung – das heißt, sobald zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Vertrag zustande kommt oder eine schriftliche Bestellung der Dienstleistung beim Auftragnehmer eingeht – verpflichtet sich der Auftragnehmer zur sofortigen Zahlung einer Vermittlungsprovision an YEZPROFIT. Die Provision ist ohne Zahlungsziel per Echtzeitüberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer spätestens am Tag der Einigung mit dem Auftraggeber und vor Beginn der Dienstleistung zu leisten. Die Überweisung hat am selben Werktag der Rechnungsstellung zu erfolgen, bei Zustellung an Wochenenden oder Feiertagen am darauffolgenden Werktag.
2.2 Für die Vermittlung von Erstaufträgen sowie weiteren Aufträgen innerhalb derselben Gesellschaft des vermittelten Auftraggebers oder mit ihm verbundenen Unternehmen wird eine Vermittlungsprovision erhoben. Die Höhe der Provision wird dem Auftragnehmer vor Auftragsannahme ausdrücklich mitgeteilt. Sofern nicht anders kommuniziert, ist die Provision einmalig zu zahlen, unabhängig von der späteren Laufzeit des Auftrags. Erhöht sich das tatsächliche Auftragsvolumen oder der Netto-Umsatz nachträglich gegenüber den ursprünglich zugrunde gelegten Angaben, ist YEZPROFIT berechtigt, die Provision entsprechend anzupassen und die Differenz nachzuberechnen.
2.3 Nachdem dem Auftragnehmer die Provision mitgeteilt wurde, kann dieser frei entscheiden, ob er den Auftrag annehmen möchte. Nur bei Zustimmung des Auftragnehmers gilt der Provisionsanspruch als verbindlich.
2.4 Ohne Abschluss eines Vertrags oder einer Bestellung durch den Auftraggeber entsteht keine Zahlungspflicht.
2.5 Ohne vollständige Zahlung der Vermittlungsprovision – nach erfolgreicher Einigung mit dem Auftraggeber – ist es dem Auftragnehmer untersagt, Leistungen für den Auftraggeber durchzuführen und Rechnungen an diesen zu stellen.
2.6 Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Provision besteht auch dann, wenn dem Auftragnehmer der jeweilige Auftraggeber bereits bekannt war oder der Auftragnehmer mit diesem bereits in geschäftlicher Beziehung stand bzw. steht. Die Provisionspflicht gilt auch für Folgeaufträge, die nach einer Erstvermittlung durch YEZPROFIT zustande kommen, unabhängig von einer erneuten proaktiven Mitwirkung.
2.7 Nach Abschluss des Erstauftrags ist es dem Auftragnehmer gestattet, weitere Folgeaufträge eigenständig zu akquirieren. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, YEZPROFIT vor Ausführung über jeden neuen oder erweiterten Auftrag innerhalb derselben Gesellschaft zu informieren.
2.8 Beginnt der Auftragnehmer mit der Durchführung eines vermittelten Auftrags (z.B. Aufnahme von Reinigungsarbeiten), gilt der Auftrag unabhängig vom Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung als angenommen.
2.9 Vor der Annahme eines weiteren Auftrags durch denselben Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, vorab Rücksprache mit YEZPROFIT zu halten, um die Höhe einer etwaigen Folgeprovision zu klären.
2.10 Auch wenn ein Erstauftrag nicht zustande kommt, bleibt die Pflicht zur Provisionszahlung für zukünftige Aufträge mit demselben Auftraggeber (oder verbundenen Unternehmen) bestehen, da die Verbindung durch YEZPROFIT ermöglicht wurde.
2.11 Vertragsstrafe und Umgehung: Jegliche vorsätzliche oder grob fahrlässige Umgehung dieser Vereinbarung stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar. YEZPROFIT ist berechtigt:
- • die volle Provision sofort geltend zu machen,
- • eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Provision (mindestens 10.000 €) zu fordern,
- • sowie rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Täuschungsabsicht behält sich YEZPROFIT Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
2.12 Rückmeldefrist: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 24 Stunden nach einem Kennenlernen eine verbindliche Rückmeldung abzugeben. Ein Rücktritt nach verbindlicher Zusage und Bestätigung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen und entbindet nicht von der Provisionspflicht.
2.13 Laufzeitänderungen: Endet ein vermittelter Auftrag vorzeitig (z.B. durch Kündigung des Auftraggebers), berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
2.14 Prüfpflicht: Der Auftragnehmer prüft alle Angaben des Auftraggebers eigenverantwortlich. YEZPROFIT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Informationen.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Diese Bedingungen treten mit Absenden des Onlineformulars in Kraft und gelten unbefristet.
3.2 Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Laufende Verpflichtungen bleiben unberührt.
3.3 Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich YP das Recht auf fristlose Kündigung vor.
4. Haftung und allgemeine Regelungen
4.1 YEZPROFIT haftet nicht für das tatsächliche Zustandekommen oder die Dauer eines Auftrags. Die Vermittlung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
4.2 Termine können bei Bedarf verschoben werden; hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
4.3 Kundendaten dürfen nur zur Durchführung des vermittelten Auftrags genutzt werden. Eine Weitergabe ist untersagt.
4.4 Änderungen der AGB werden vier Wochen im Voraus mitgeteilt. Ohne Widerspruch innerhalb von zwei Wochen gelten sie als akzeptiert.
4.5 Der Einsatz von Untervermittlern oder technischen Systemen ist zulässig.
4.6 Der Auftragnehmer stimmt einer zukünftigen Kontaktaufnahme bezüglich neuer Aufträge zu.
4.7 Zur Durchführung werden technische Metadaten gemäß Datenschutzerklärung verarbeitet.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Änderungen bedürfen der Textform.
5.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung wirksam (Salvatorische Klausel).
5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuss.
